Prof. Dr. Jürgen Kriz

Prüfungshinweise Fach: KLINISCHE PSYCHOLOGIE    (Stand: 6/2008)

 

Die Diplomprüfung dient nicht dem Nachweis der Fähigkeit, in kurzer Zeit möglichst viele Fakten aus­wendig zu lernen und diese in 30 min. herzusagen (um sie dann möglichst schnell wie­der zu ver­gessen). Vielmehr dient sie dem Nachweis, im Studium durch Auseinander­set­zung mit der Lite­ratur, in Diskus­sion in Seminaren etc. die einschlägigen Arbeitsweisen, Frage­stellungen, Proble­me und Lösungs­vorschläge des jeweiligen Fachgebietes kennen­ ge­lernt zu haben und diese argumentativ dar­stellen zu können. Fakten sind dabei natürlich in sofern relevant, als sie dem Herstellen von Zusam­men­­hängen und für überzeugende Argu­men­ta­tio­nen dienen. Kurz: In der Prüfung sollte es weitgehend um das gehen, was von einem Dipl.-Psych. auch später erwartet wird. Prüfungsvorbeitende Literatur dient somit primär der Auf­frischung von (eigentlich) bereits Erworbenem sowie der exemplarischen Vertiefung in einer speziel­leren Thematik (sog. "Spezialthema"). 

Soviel zu meinem „Konzept“ einer Prüfung - auch wenn dessen Operationalisierung pragmatische Grenzen setzt.

Ich gehe daher davon aus, daß sich in der Regel nur solche Studenten bei mir in klini­scher Psychologie prüfen lassen, die u.a. einschlägige Veran­staltungen bei mir und PD Dr. v.Schlippe besucht und sich auch mit einem Teil unserer Arbeiten in diesem Fachgebiet auseinandergesetzt haben.

Da sich Menschen, die Lehrbücher schreiben, üblicherweise einige Gedanken gemacht haben, wel­chen Stoff sie für wichtig erachten, ist es sicher nicht unklug, auch in jene beiden Bücher zu sehen, in denen v. Schlip­pe bzw. ich die systemische Perspektive auf klinisches Geschehen ausgearbeitet haben. (Schlippe/Schweitzer: Lehrbuch der systemischen Therapie und Beratung // Kriz: Systemtheorie).

Zusätzlich halte ich die Kenntnis einiger weiteren Arbeiten für wichtig,  die Sie sich mit

  diesem Klick       ansehen / laden können.

Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Hinweise als Ergänzungen für die Prüfungs­vorbereitungen zu verstehen.

 

a) ZUM "SPEZIALTHEMA":

Das Spezialthema - ein Bereich, mit dem sich ein Student (möglichst: in den mehreren Semestern) inten­siver beschäftigt hat - kann vom Studenten weitgehend selbst gewählt werden (eine kurze Absprache mit mir genügt). Mini­mal­voraussetzungen sind zu diesem Themenbereich 3 Bücher bzw. eine entspre­chend größere Anzahl von Beiträgen.  (Verhältnis: 1B = ca 2Artikel).

Zu diesem Themenbereich wird ein Thesenpapier erstellt (4-7 zentrale Thesen, je 1-2 Sätze), mit An­gabe der dazu gelesenen Literatur.

(Hinweis: Ein gutes Thesenpapier strukturiert wesentlich die Prüfung im Sinne der Studenten! -

Es lohnt sich also, sich einige Gedan­ken dazu zu machen, wie man seine „Stärken“ präsentieren kann).

 

b) ZUM sog. "ALLGEMEINEN BEREICH":

Als notwendi­gen Hintergrund für die Erörterung des Spezial­themas sollten ggf. noch­mals (vgl. Abs. 1) anhand von DAVISON / NEALE: "Klinische Psychologie" ab 3.Auflage, möglichst aber 5., (oder eines anderen äquivalen­ten Lehrbuches der Klin. Psychologie nach Absprache) sowie KRIZ: „Grund­kon­zepte der Psychotherapie“, möglichst 5.Auflage, allgemeine Grundlagen aufgefrischt werden.

Zur Vereinfachung des Prüfungsablaufes wählt der Student aus den Kap. 3-17 von Davison / Neale 4 aus sowie aus Kriz (6. Aufl.) neben Kap.1, 8,12 und 17 (in der 5. Aufl. sind das:  8-14, 44-47, 61-64 und 78-80)   aus den Bereichen II – V insgesamt 2 Therapie-Ansätze aus, die NICHT im gleichen Bereich liegen  (also z.B.: aus II: Analytische Psychologie und aus IV: Personzentrierte Psychotherapie).  Der vorletzte Absatz vor (a) sollte auch beachtet werden (d.h. Schlippe/Schweitzer,  Kriz )

Die Thesen mit dazugehörigen Literaturangaben  sowie Angabe der Kapiteln aus DAVISON / NEALE und Kriz sind bis spätestens 2 Tage vor der Prüfung in mein Fach zu werfen. (Bitte NICHT per mail: 70% muss ich erfahrungsgemäß umformatieren, was bei 15-20 stück recht lästig ist…)

 

Um Mißverständnisse zu vermeiden, sei nochmals explizit betont, daß es sich bei diesen Hinweisen um einen "Kern-Katalog" handelt. Entsprechend Abs.1 wird bei Prüfungen, die mehr als nur "be­frie­­­di­gend" ablaufen sollen, bei der Argumentation eine Berücksichtigung einschlägigen klini­schen Wis­sens erwar­tet, wie es u.a. in der Einführungsveranstaltung "Klinische Psychologie" vermittelt wird - d.h. Kennt­nisse in Diagnostik (Konzepte, Klassifikation und Unter­suchungs­metho­den), Ätiologie, Epidemiologie, Prävention, Rehabilitation, Tharapie und Gemeindepsychologie. (Eine Liste dafür einschlägiger Literatur wurde in jener Veranstaltung verteilt).